Ausleihbedingungen

Ausleihbedingungen der Hope-Hörbücherei

Wer darf ausleihen?

CDs und andere Datenträger der Hope Hörbücherei können von allen sehbehinderten und blinden Menschen kostenlos und portofrei ausgeliehen werden. Also von allen Personen, die aufgrund einer Sinnesbeeinträchtigung auch unter Einsatz einer optischen Sehhilfe nicht in der Lage sind, Sprachwerke genauso leicht zu lesen, wie dies Personen ohne eine solche Beeinträchtigung möglich ist (§45b Abs. 2 UrhG).

Aus rechtlichen Gründen benötigen wir von jedem Ausleiher eine Bestätigung der Sehbehinderung. Dies erfolgt durch eine Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises mit dem Eintrag "Bl" oder durch eine ärztliche Bestätigung.

Anmeldung und Bestellungen

Die Anmeldung erfolgt schriftlich.

Selbstverständlich werden alle persönlichen Daten vertraulich behandelt. Unsere Datenbank ist mit entsprechenden Sicherungen ausgerüstet. Wir versichern Ihnen, dass wir keine Anschriften an andere Organisationen oder Werbefirmen weitergeben, soweit dies nicht für die Betreuung notwendig ist. So handeln wir entsprechend der aktuellen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Versandweg

Alle Bücher benötigen wir innerhalb von etwa vier Wochen komplett in ihren Boxen wieder zurück, damit sie dann anderen Hörern zur Verfügung gestellt werden können. Für die Rücksendung nehmen Sie das außen eingesteckte Anschriftenkärtchen aus der Führung heraus. Darunter befindet sich ein Aufkleber mit unserer Adresse. Legen Sie die Adresskarte einfach zur CD in die Box. Die Box kann als portofreie Blindensendung an uns zurückgeschickt werden.

Alle Abonnements versenden wir in Einwegumschlägen aus Pappe. Bei den CDs aus Abos ist eine Rücksendung nicht vorgesehen. Diese CDs kann der Hörer behalten oder selbst entsorgen.

Nur Tonträger, Punktschriftbriefe oder Punktschriftliteratur (Braille) dürfen als Blindensendung portfrei verschickt werden.

Ein Versand ins Ausland ist selbstverständlich ebenfalls kostenlos möglich. Wir haben viele Hörer im europäischen Ausland und auch in Übersee.

Rechtliches

Es dürfen keine CDs oder auch einzelne Dateien der Speichermedien unzulässig vervielfältigt, verbreitet, öffentlich wiedergegeben oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Nutzer verpflichten sich, die CDs und andere Tonträger sorgfältig zu behandeln. Das Ausleihen und die Rückgabe der einzelnen Hörbuchtitel werden dokumentiert.

Keine Mitgliedschaft - keine Mitgliedsbeiträge

Mit Ihrer Bestellung bei uns gehen Sie keine Mitgliedschaft in einer Kirche oder einem Verein ein. Wir erheben keine Mitgliedsbeiträge oder Ausleihgebühren. Jeder Sehbehinderte kann unabhängig von der Mitgliedschaft in irgend einer Kirche oder einem Blindenverein Tonträger bei uns ausleihen.

Da unsere Blindenhörbücherei eine kirchliche Einrichtung ist, dürfen wir Spenden für das Erstellen und Ausleihen von Tonträgern annehmen. Selbstverständlich bekommen Sie dafür eine vom Finanzamt anerkannte Spendenquittung.

Das Ausleihen von CDs und anderen Tonträger aus unserer Blindenhörbücherei ist aber nicht vom Einzahlen von Spenden an unsere Einrichtung abhängig!